Rauchmelder

Rauchmelder retten Leben

Rauch tötet leise und heimtückisch. Brände verbrauchen Sauerstoff. Feuer setzt Giftgase frei. Besonders gefährdet sind schlafende Menschen. Es ist kaum möglich, mehr als 10 Minuten in dichtem Rauch zurückzulegen. Rechtzeitig auf einen Brand aufmerksam zu werden, kann lebenswichtig und auch lebensrettend sein. Rauch- und Brandmelder sollen und können vor Rauch warnen und so zu Lebensrettern werden. Sie erhöhen die Rettungschancen, auch wenn sie keinen absoluten Schutz bedeuten.

Seit Juli 2012 müssen in allen Wohnungen Rauchmelder vorhanden sein!

Neben Rauchmeldern empfehlen wir zudem Erdgasmelder für den Anschlussraum / Gasfeuerstätte und Kohlenstoffmonoxid (CO) – Melder für Zimmer mit Gastherme oder Feststoffbefeuerung und Holzpelletlager.

Wie funktioniert ein Rauchmelder für den Hausgebrauch?

Die meisten modernen Rauchmelder arbeiten nach einem optoelektronischen Streulichtprinzip. Eine Lichtquelle im Gerät durchleuchtet alle paar Sekunden in Form eines Prüfblitzes die Messkammer des Rauchmelders. Sind Rauchpartikel in einer bestimmten Konzentration in die Kammer eingedrungen, wird der Lichtblitz reflektiert. Das Streulicht trifft auf eine Fotozelle, die über eine Elektronik den Alarmton auslöst. Manche Gerätetypen können über zweiadrige Leitungen miteinander verbunden werden, so dass auch größere Wohnungen oder Einfamilienhäuser flächendeckend überwacht werden können. Dies bezeichnet man auch als Tandembetrieb. Ein Alarmton wird von allen Geräten dieses Verbundes abgestrahlt, wenn einer der Sensoren Rauch erfasst. So kann in einem Wohnobjekt auch eine entfernt aufgetretene Rauchentwicklung (z.B. im Keller) wahrgenommen werden.

Wo soll ein Rauchmelder installiert werden?

Die Hersteller von Rauchmeldern für den Hausgebrauch unterscheiden zwischen „Mindestschutz“ und „Erhöhtem Schutz“.

  • „Mindestschutz“ in Wohnungen:
    Ein Rauchmelder sollte vor jedem Schlafbereich installiert werden
  • „Mindestschutz“ in Wohngebäuden (Einfamilienhaus):
    Ein Rauchmelder sollte in jeder Etage (auch Keller) und vor jedem Schlafbereich installiert werden.
  • Bei „Erhöhtem Schutz“ sollte in jedem Raum ein Rauchmelder installiert und alle Rauchmelder sollten im Tandembetrieb miteinander verbunden werden.

Ist der Einbau von Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, seit dem 01.04.2013 sind Rauchmelder für Neu- und Umbauten verpflichtend

Für Bestandsbauten gab es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016.

Wie kann man sicher sein, dass der Rauchmelder auch funktioniert?

Wichtig ist, dass die (mitgelieferte) Batterie sofort nach der Montage eingesetzt wird. Je nach Gerätetyp gibt es für die weitere Funktionsprüfung verschiedene Möglichkeiten:

  • Das Gerät ist mit einem Testknopf ausgerüstet, über den ein Alarm ausgelöst werden kann.
  • Das Gerät ist mit einer Leuchtdiode ausgerüstet, die bei normalem Betrieb mehrmals in der Minute blinkt.
  • Das Gerät ist mit Testknopf und Leuchtdiode ausgerüstet.

Wann muss die Batterie gewechselt werden?

Bei nachlassender Batterieleistung ertönt ein Signalton. Je nach Hersteller bis zu mehreren Tagen.

Es gibt auch Rauchmelder mit fest integrierten Batterien, diese müssen dann komplett ausgetauscht werden

Wo können Rauchmelder erworben werden?

Rauchmelder können in jedem Elektrofachgeschäft, Baumärkten und in Kaufhäusern erworben werden.
Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass das Gerät

  • von einer anerkannten Stelle geprüft ist
  • das GS-Zeichen und CE-Zeichen trägt
  • mit einer Funktionsanzeige ausgestattet ist
  • über einen Testknopf verfügt und
  • schwache Batterien automatisch anzeigt.

Rauchmelder für Gehörlose

Solche Anlagen verfügen über eine Zentrale, die Rauchmelder, Blitzlicht und Vibrationsgeber – der während des Schlafs unter das Kopfkissen gelegt wird – steuert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/

Gehörlose finden zusätzlich auf dieser Seite Informationen: http://www.notfall-telefax112.de/

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